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Zeugnissprache
Häufig
enthalten Arbeitszeugnisse in verschlüsselter Form äußerst negative
Beurteilungen, die einen Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen
behindern können. Derartige unzulässige Verschlüsselungen können von
dem betroffenen Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht angefochten werden
und sind dann aus dem Zeugnis zu entfernen.
Die nachfolgenden
Formulierungen sind Beispiele, die bereits gerichtlich als unzulässig
beanstandet wurden:
- - "Er
war tüchtig und in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten."
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Bedeutung:
Er hatte eine hohe Meinung von sich und konnte daher keine Sachkritik
vertragen.
- - "Er
verfügte über Fachwissen und hatte ein gesundes Selbstvertrauen."
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Bedeutung:
Er klopfte große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen.
- - "Er
war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen."
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Bedeutung:
Er ist ein unangenehmer Zeitgenosse und Wichtigtuer, dem es an Kooperationsbereitschaft
fehlt.
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