Zeugnissprache

 

Häufig enthalten Arbeitszeugnisse in verschlüsselter Form äußerst negative Beurteilungen, die einen Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen behindern können. Derartige unzulässige Verschlüsselungen können von dem betroffenen Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht angefochten werden und sind dann aus dem Zeugnis zu entfernen.

Die nachfolgenden Formulierungen sind Beispiele, die bereits gerichtlich als unzulässig beanstandet wurden:

- "Er war tüchtig und in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten."

Bedeutung: Er hatte eine hohe Meinung von sich und konnte daher keine Sachkritik vertragen.

- "Er verfügte über Fachwissen und hatte ein gesundes Selbstvertrauen."

Bedeutung: Er klopfte große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen.

- "Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen."

Bedeutung: Er ist ein unangenehmer Zeitgenosse und Wichtigtuer, dem es an Kooperationsbereitschaft fehlt.

 

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